Unsere Schule ist ein Ort, an dem viele unterschiedliche Kinder und Erwachsene fast täglich einen großen Teil des Tages miteinander verbringen. Damit sich in dieser Zeit alle wohl fühlen, in Ruhe lernen und arbeiten können, müssen wir uns an Regeln für unser Zusammensein halten. Wir alle tragen Verantwortung für ein friedliches Miteinander, unter dem Motto:
„Fair miteinander umgehen, sich wohlfühlen und etwas leisten!“
Allgemeine Grundsätze:
Jeder ist für das Gelingen von Schule und Unterricht verantwortlich. Jede Schülerin und jeder Schüler, jede Lehrerin und jeder Lehrer verhält sich so, dass der Unterricht erfolgreich, störungsfrei und effektiv verläuft.
Die Schule gibt Freiheit in dem Maß, in dem Verantwortung getragen werden kann. Wer mitentscheiden will, muss Verantwortung übernehmen.
Jeder achtet darauf, offen für andere zu sein und den anderen zu respektieren. Meinungsäußerungen sind erwünscht. Wer kritisiert, sollte sich im Klaren sein, was er mit der Kritik verbessern will. Kritik soll nicht verletzen, sondern helfen.
Die Schule ist auf das Vertrauen und die Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Erziehungsberechtigten angewiesen.
Jeder bemüht sich um Höflichkeit und Hilfsbereitschaft und behandelt andere so, wie er behandelt werden möchte.
1. Schulbeginn/UnterrichtszeitenDer Unterricht an der Herderschule beginnt um 8.00 Uhr mit der 1. Stunde. Ab 7.45 Uhr gibt es eine Frühaufsicht. Die Busaufsicht beginnt um 7.30 Uhr.Vor dem ersten Klingeln halten sich die Schüler/Innen auf den Schulhöfen oder in der West- und Osthalle auf.Anschließend begeben sie sich zu ihren Unterrichtsräumen.Ist die Lehrkraft bis 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht zum Unterricht erschienen, gibt der Klassensprecher/die Klassensprecherin im Sekretariat Nachricht.
2. Verhalten im UnterrichtSchüler/Innen und Lehrer/Innen halten sich an die Unterrichtsregeln. Dazu gehört es, pünktlich im Unterricht zu erscheinen. Dazu gehört es auch, zuzuhören, die Anderen ausreden zu lassen, ihre Beiträge ernst zu nehmen und bis zum Schluss der Stunde konzentriert mitzuarbeiten. Es ist zudem selbstverständlich, gut vorbereitet, mit erledigten Hausaufgaben und mit allem notwendigen Unterrichtsmaterial versehen zum Unterricht zu erscheinen.
3. Verhalten in den PausenIn den großen Pausen verlassen alle Schüler/Innen der Jahrgangsstufen 5 – 9 die Klassenräume und halten sich in den Pausenhallen und auf den Schulhöfen auf. Nur der Klassendienst darf in den Klassenräumen bleiben.Die Pausenaufsichten übernehmen die Lehrkräfte.Schüler/Innen, die nach der 2. oder 4. Unterrichtsstunde zum Sportunterricht gehen, können mit Beginn der großen Pausen ihre Taschen und Sportutensilien in der Osthalle hinter der Hausmeisterloge abstellen, die dort von zwei Schülern oder Schülerinnen beaufsichtigt werden sollten.Bei ungünstigen Witterungsbedingungen halten sich die Schüler/Innen der Jahrgänge 5 und 6 in der Ost- oder Westhalle auf. Ab der Jahrgangsstufe 7 können die Schüler/Innen in den Klassenräumen verbleiben. Ein besonderes Klingelzeichen kündigt diese Pausenregelung an.
4. Verhalten in den FreistundenIn den Freistunden halten sich die Schüler/Innen aller Jahrgangsstufen in den Pausenhallen auf.Der Aufenthalt auf den Fluren im 1. und 2. Stockwerk ist untersagt, um Unterrichtsstörungen auszuschließen. Sollte der Klassenraum einer Lerngruppe während der Freistunde nicht durch eine andere Lerngruppe belegt sein, kann, ab der Jahrgangsstufe 10, auch dieser von der jeweiligen Klasse als Arbeitsraum genutzt werden. Für Ordnung und Arbeitsruhe sorgt die Gruppe, die diesen Raum nutzt, selbst benachbarte Lerngruppen dürfen in ihrem Unterricht nicht gestört werden.Auch die Schulhöfe können in den Freistunden genutzt werden. Dabei darf aber der laufende Unterricht nicht durch Lärm gestört werden.Während der regulären Unterrichtszeit (8.00 Uhr – 15.15 Uhr) ist das Bestellen beim Bring-Service untersagt.
5. Verlassen des SchulgeländesSowohl in der Unterrichtszeit (8.00 Uhr – 15.15 Uhr), als auch in den Freistunden dürfen Schüler/Innen des Sekundarbereiches 1 das Schulgrundstück nicht unbefugt verlassen (Niedersächsisches Schulgesetz § 62 Aufsichtspflicht der Schule). In Ausnahmefällen kann der/die Klassenlehrer/In oder eine Fachkraft die Genehmigung zum Verlassen des Schulgrundstückes erteilen.Oberstufenschüler/Innen verlassen das Schulgelände in Freistunden und Pausen auf eigene Gefahr.
6. Verhalten im SchulgebäudeIm Gebäude, besonders auf den Treppen und Fluren, verhalten sich alle so, dass niemand behindert wird oder gar zu Schaden kommt. Daher dürfen die Schüler/Innen im Gebäude weder rennen noch Ball spielen und keine Rollerskates, Skateboards oder Roller nutzen.Im Erdgeschoss ist der Gang vor dem Lehrerzimmer nicht als allgemeiner Durchgang freigegeben. Er soll von Schülerinnen und Schülern nur benutzt werden, wenn diese ins Sekretariat oder zum Lehrerzimmer gehen müssen.Die Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden (siehe Alarmplan).
7. Verhalten in den KlassenräumenMit vielen Ideen und mit viel Arbeit gestalten die Klassen ihre Klassenräume. Jede Klasse, die zu Gast in einem anderen Klassenraum ist, sollte dies beachten.Offene Getränke dürfen nicht in die Klassenräume mitgenommen werden.
8. Verhalten auf dem SchulgeländeAuch im Außenbereich, vor allem auf den Spielgeräten, verhalten sich alle so, dass weder Personen- noch Sachschäden entstehen. Das Schneeballwerfen ist untersagt.Für alle Schüler/Innen ist es selbstverständlich, sich rücksichtsvoll gegenüber den Anwohnern zu verhalten. Dazu gehört es, dass weder unzumutbarer Lärm gemacht wird, noch Abfall in die Vorgärten der benachbarten Häuser geworfen oder Zäune beschädigt werden.Fahrräder sollen entweder im Fahrradkeller oder im Unterstand vor der Herderschule bzw. an den Fahrradständern abgestellt und sorgfältig angeschlossen werden. Motorisierte Zweiräder sollen im Bereich der Fahrradständer geparkt werden.Der Parkplatz ist nur Autos der Lehrkräfte und Mitarbeiter/Innen der Schule reserviert. Die als „reserviert“ gekennzeichneten Parkplätze sind während der gesamten Unterrichtszeit für die zwischen Außenstelle und Hauptgebäude wechselnden Lehrkräfte freizuhalten.
9. Schulschluss/UnterrichtsschlussNach Unterrichtsschluss achten jede Klasse/jeder Kurs und jede Lehrkraft vor Verlassen des jeweiligen Klassen- oder Fachraumes auf Folgendes:
Im Raum sind alle Fenster und Klappen geschlossen, die Tafel ist gewischt, die Lampen sind ausgeschaltet und die Stühle hochgestellt.
Der Raum ist für die Reinigungskräfte besenrein zu hinterlassen.
Bleiben Schüler/Innen nach Unterrichtsschluss noch in der Schule, halten sie sich in den Pausenhallen auf.An den Bushaltestellen verhalten sich die Herderschüler/Innen untereinander und gegenüber Anwohnern und Passanten rücksichtsvoll. Sie beschädigen oder verunreinigen nicht umliegendes Gelände und Gärten. Den Aufforderungen der Aufsichtskraft ist unbedingt Folge zu leisten, um Gefahren an der Haltestelle zu verringern.
10. Klassendienste/HofdienstJede Klassenlehrerin/Jeder Klassenlehrer teilt zu Beginn des Schuljahres und darin in regelmäßigen Abständen in ihrer/seiner Klasse Klassendienste ein und trägt diese in das Klassenbuch ein.Aufgaben dieser Dienste sind: Tafelwischen, Müllentsorgung, Lüften, Fegen des Raumes, Klassenbuchführung und das Achten auf Einhaltung der Energiesparweise (Heizung, Lüftung, Beleuchtung). Über Schäden, die im Klassenraum entstanden sind, benachrichtigen die jeweiligen Schüler/Innen ebenfalls die Klassenlehrer/In und den Hausmeister.Auch in der Jahrgangsstufe 10 werden in Absprache mit den Klassenleitern/Klassenleiterinnen, in den Jahrgangsstufen 11 – 13 mit den unterrichtenden Kurslehrern/Kurslehrerinnen Klassendienste benannt.Jede Klasse der Jahrgangsstufen 5 – 11 ist für Ordnung und Sauberkeit eines bestimmten Außenbereiches verantwortlich (siehe Lageplan). Organisatorische Absprachen dazu treffen die jeweiligen Klassenleiter/Innen.
11. Rauchen, Alkohol, DrogenDer Konsum jeglicher Drogen ist auf dem Schulgelände untersagt.„Das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sowie bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule verboten.“ (Erlass vom 03.06.2005). Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Schulleiterin.
12. Handys und andere elektronische GeräteDas Mitbringen von elektronischen Geräten aus dem Bereich der Unterhaltungselektronik unterbleibt so weit wie möglich.Bei Verlust übernimmt die Schule keinerlei Haftung.Während des Unterrichts müssen Handys und andere elektronische Geräte ausgeschaltet in der Schultasche verwahrt werden. Während der Klassenarbeiten und Klausuren sind Handys ausgeschaltet bei der aufsichtsführenden Lehrkraft abzugeben. Auch das ausgeschaltete Handy in der Schultasche gilt in diesem Fall als Täuschungsversuch. Diese Regelung gilt auch und besonders im Abitur.
13. Entschuldigung bei Krankheit und VersäumnissenMinderjährige Schüler/Innen müssen bei Krankheit von ihren Erziehungsberechtigten bei der Schule (Klassenlehrer/In) entschuldigt werden. Es hat sich als sinnvoll erwiesen, die Krankheit sofort telefonisch (im Sekretariat) anzuzeigen und nach der Genesung die schriftliche Entschuldigung abzugeben.Volljährige Schüler/Innen melden sich entsprechend sofort selbst telefonisch im Sekretariat ab und reichen unaufgefordert in der ersten Stunde nach ihrer Genesung eine schriftliche Entschuldigung bei jedem Fachlehrer ein und legen diese anschließend bei ihrem Tutor/ihrer Tutorin vor. Wird eine Entschuldigung nicht rechtzeitig eingereicht, gelten die gefehlten Stunden als unentschuldigt.Beurlaubungen müssen vorher bei dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin bzw. dem Tutor/der Tutorin, ab drei Tagen Dauer sowie in Zusammenhang mit den Ferien bei der Schulleiterin beantragt werden.